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   BGH, 27.09.2017 - IV ZR 511/15   

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https://dejure.org/2017,38601
BGH, 27.09.2017 - IV ZR 511/15 (https://dejure.org/2017,38601)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2017 - IV ZR 511/15 (https://dejure.org/2017,38601)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2017 - IV ZR 511/15 (https://dejure.org/2017,38601)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung der Wertungen der Gliedertaxe im Rahmen der Invaliditätsbemessung für nicht in der Gliedertaxe aufgeführte Körperteile; Einstufung von Beeinträchtigungen des Schultergürtels unmittelbar nach dem Armwert der Gliedertaxe

  • rewis.io

    Unfallversicherung: Bemessung des Invaliditätsgrades außerhalb der Gliedertaxe

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 99 § 2
    Bei der Bemessung einer Schulterbeeinträchtigung können auch bei neueren Bedingungen die Wertungen der Gliedertaxe berücksichtigt werden (mit Anmerkung von Dr. Udo Abel)

  • datenbank.nwb.de

    Unfallversicherung: Bemessung des Invaliditätsgrades außerhalb der Gliedertaxe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Heranziehung der Wertungen der Gliedertaxe im Rahmen der Invaliditätsbemessung für nicht in der Gliedertaxe aufgeführte Körperteile; Einstufung von Beeinträchtigungen des Schultergürtels unmittelbar nach dem Armwert der Gliedertaxe

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Heranziehung der Wertungen der Gliedertaxe im Rahmen der Invaliditätsbemessung für nicht in der Gliedertaxe aufgeführte Körperteile; Einstufung von Beeinträchtigungen des Schultergürtels unmittelbar nach dem Armwert der Gliedertaxe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 345
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13

    Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - IV ZR 511/15
    Nach der hier maßgeblichen Fassung der Gliedertaxe in den Unfallversicherungsbedingungen (§ 2 Nr. 1.2 Buchst. a AUB 99-L) können Beeinträchtigungen des Schultergürtels nicht mehr unmittelbar nach dem Armwert der Gliedertaxe eingestuft werden (vgl. dazu Senatsurteil vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617 Rn. 12 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2016 - 12 U 97/16

    Private Unfallversicherung: Bemessung des Invaliditätsgrades bei Komplettruptur

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - IV ZR 511/15
    Gleichwohl ist der Tatrichter nicht gehindert, bei einer Schädigung, die zwar im Halswirbelbereich ihren Sitz hat, sich unter anderem auf die Schulter, letztlich aber vorwiegend auf die Funktionsfähigkeit eines Armes auswirkt, im Rahmen der Invaliditätsbemessung für nicht in der Gliedertaxe aufgeführte Körperteile (hier nach § 2 Nr. 1.2 Buchst. c AUB 99-L), die Wertungen der Gliedertaxe in deren entsprechender Anwendung heranzuziehen, um Wertungswidersprüche zu den pauschalierten Invaliditätsgraden der Gliedertaxe zu vermeiden (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Dezember 2016 - 12 U 97/16, VersR 2017, 747 [juris Rn. 43 ff.]; Gundlach, VersR 2017, 733, 734).
  • BGH, 26.09.2018 - IV ZR 152/17

    Heranziehung der Werte der Gliedertaxe bei der Invaliditätsbemessung einer

    Die Frage, inwieweit bei der Invaliditätsbemessung einer Schulterverletzung die Werte der Gliedertaxe herangezogen werden können, auch wenn die Schulter in der Gliedertaxe nicht erwähnt ist, hat der Senat mit Beschluss vom 27. September 2017 (IV ZR 511/15, r+s 2017, 607) geklärt.
  • KG, 27.07.2018 - 6 U 8/18

    Bemessung des Invaliditätsgrades bei einer Achillessehnenruptur

    Da sich die Schädigung jedoch hauptsächlich auf die Funktion des Fußes und kaum auf das Bein auswirkt, kann diese Funktionsbeeinträchtigung zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen (vergleiche BGH, Beschluss vom 27. September 2017, IV ZR 511/15, VersR 2018, 345) berücksichtigt werden; auf den Fußwert kann abgestellt werden, wenn der sich daraus ergebende Invaliditätsgrad denjenigen des Beinwertes übersteigt.(Rn.10).

    Denn wie vom Landgericht im angegriffenen Urteil weiter zutreffend ausgeführt, können auch nach der oben zitierten Rspr. des BGH, von der auch das Landgericht ausgegangen ist, zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung die Wertungen der Gliedertaxe für die in ihrer Funktion beeinträchtigten Glieder oder Gliederteile herangezogen werden (so BGH, Beschluss vom 27.9.2017 - IV ZR 511/15, VersR 2018, 345).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2019 - 9 U 152/17

    Invalidität in der privaten Unfallversicherung nach einer HWS-Distorsion

    (Vgl. zu diesen Überlegungen BGH, Versicherungsrecht 2018, 345; OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat - Versicherungsrecht 2017, 747.).
  • OLG Hamm, 24.01.2020 - 20 U 143/18

    Private Unfallversicherung - Invaliditätsgrad bei operativer Versteifung zweier

    (6) Ein Wertungswiderspruch zur Invaliditätsbemessung nach der Gliedertaxe besteht nicht (vgl. dazu BGH Beschl. v. 27.9.2017 - IV ZR 511/15, r+s 2017, 607 m. w. N.; Senat Urt. v. 9.5.2007 - 20 U 228/06, r+s 2007, 468 = juris Rn. 41) .
  • OLG Hamm, 11.10.2019 - 20 U 166/19

    Unfallversicherung - mehrere Verletzungen/Beeinträchtigungen an einem Glied

    Anlass für eine ausnahmsweise vorzunehmende Addition der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen - der Kläger verweist insoweit auf OLG Frankfurt (Urt. v. 3.2.2011 - 3 U 160/10, r+s 2011, 487) als Vorinstanz zur bereits genannten BGH-Entscheidung - besteht jedenfalls im vorliegenden Einzelfall nicht, wegen der unstreitigen Einzelfeststellungen auch nicht im Hinblick auf eine Invalidität außerhalb des Arms (vgl. dazu m. w. N. BGH Beschl. v. 27.9.2017 - IV ZR 511/15, r+s 2017, 607) .
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